Mustang Mach-E künftig auch mit LFP-Batterien

Panorama

Ford wird in Europa für den vollelektrischen Mustang Mach-E* noch in diesem Jahr innovative Batterien mit LFP-Zellen einführen, im kommenden Jahr folgt die Verwendung von LFP-Batterien für den F-150 Lightning in wichtigen globalen Märkten. Sowohl Ford-Nutzfahrzeuge als auch Ford-Pkw der nächsten Generation können von LFP-Batterien angetrieben werden. LFP steht für Lithium-Eisen-Phosphat. LFP-Batterien sind sehr langlebig, tolerieren aufgrund ihrer hohen Zyklenfestigkeit mehr Lade- und Entladevorgänge und laden auch schneller als zum Beispiel Batterien aus Nickel-Kobalt-Mangan (NCM). Außerdem lassen sie sich wegen der verwendeten Materialien kostengünstiger produzieren als NCM-Batterien. Die Kostenvorteile der LFP-Batterien könnten Ford helfen, die Verkaufspreise seiner Elektrofahrzeuge stabil zu halten oder sogar zu senken. Im Gegenzug ist die Energiedichte von Lithium-Eisen-Phosphat-Batterien bei gleichen Abmessungen grundsätzlich geringer als die von NCM-Batterien – und damit auch die erzielbare Fahrzeugreichweite. Ein weiterer Vorteil der NCM-Batterien im Vergleich zu LFP-Batterien ist ihre bessere Verträglichkeit von sehr tiefen Temperaturen. Allerdings kann die Kälteverträglichkeit von LFP-Batterien durch technische Maßnahmen deutlich verbessert werden.

Ford-Kunden haben künftig die Wahl zwischen den Batterietypen

Die Einführung von LFP-Batterien – als Alternative zu NCM-Batterien – ermöglicht es den Ford-Kunden, künftig ihr Elektrofahrzeug mit genau den Batterie-Leistungsmerkmalen zu wählen, die auf ihre individuellen Mobilitäts-Bedürfnisse abgestimmt sind. Außerdem trägt die LFP-Batterietechnologie dazu bei, die Abhängigkeit von Rohstoffen wie Nickel und Kobalt zu verringern. Dies steht im Einklang mit der Absicht von Ford, sich in den Lieferketten für Nachhaltigkeit und für die Einhaltung der Menschenrechte zu engagieren.

Ford investiert 3,5 Milliarden US-Dollar in den Bau eines LFP-Batteriewerks in Michigan

Ford hat in diesem Zusammenhang angekündigt, 3,5 Milliarden US-Dollar in den Bau des ersten LFP-Batteriewerks in den USA zu investieren. Die neue, „BlueOval Battery Park“ genannte Produktionsstätte, soll 2026 in Marshall (Michigan/USA) eröffnet werden.

Die Verwendung von LFP-Batterien – zusätzlich zu Batterien aus Nickel-Kobalt-Mangan – ermöglicht Ford ein schnelleres Hochfahren der Produktion. Es können künftig also mehr Elektrofahrzeuge produziert werden, was sich positiv auf die Lieferzeiten auswirken wird.

„Unser aktuelles Angebot an Elektrofahrzeugen, Pkw wie Nutzfahrzeuge, trifft den Geschmack der Kunden und hat eine große Nachfrage ausgelöst. Wir erfüllen unsere daraus resultierenden Lieferverpflichtungen, während wir zugleich LFP- und NCM-Batterien skalieren. Zehntausende und bald sogar Millionen Kunden werden von unseren Elektrofahrzeugen mit ihren modernen, leistungsstarken Batterien profitieren, die zudem im Laufe der Zeit immer erschwinglicher werden“, sagt Jim Farley, Präsident und CEO der Ford Motor Company.

Ford will bis 2026 weltweit über 50 Milliarden US-Dollar in Elektrofahrzeuge investieren

Die Ford Motor Company hat angekündigt, bis 2026 weltweit über 50 Milliarden US-Dollar in Elektrofahrzeuge zu investieren. Ford will im Rahmen seines Ford+ Plans bis Ende 2023 weltweit 600.000 Elektrofahrzeugen pro Jahr produzieren, bis Ende 2026 soll das globale jährliche Produktionsvolumen auf zwei Millionen Elektrofahrzeuge gesteigert werden. Bis 2026 wird in Bezug auf Elektrofahrzeuge (Unternehmenseinheit Model e) eine EBIT-Marge von acht Prozent angestrebt.

„Wir sind entschlossen, die Revolution der Elektrofahrzeuge anzuführen. Und das bedeutet, in diejenigen Technologien und Arbeitsplätze zu investieren, die uns an der Spitze dieser globalen Transformation in unserer Branche halten“, so Bill Ford, Aufsichtsrats-Vorsitzender der Ford Motor Company.

* Verbrauchswerte des Ford Mustang Mach-E (kombiniert): Stromverbrauch: 21,2-17,2 kWh/100 km; CO2- Emissionen im Fahrbetrieb: 0 g/km**

** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.